Stadtgemeinde Baden, Abteilung Allgemeine Verwaltung,
Leiter StADir. Stv. Mag. Harald Valenta informiert:
Aufgrund immer wieder auftretender Missverständnisse hinsichtlich der Vorschriften über das Führen von Hunden erlaubt sich die Stadtgemeinde Baden in dieser Form auf die einschlägigen Bestimmungen näher einzugehen und hofft damit die bestehenden Unklarheiten aus der Welt zu schaffen.
Regelungen über das Führen von Hunden findet man einerseits im nö
Polizeistrafgesetz, andererseits auch in der vom Gemeinderat am 25. März 2003 beschlossenen ortspolizeilichen Verordnung über das Führen und Verwahren von Hunden.
(erstellt von: Abt.f.Presse und Öffentlichkeit)
