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Sonderaktion

Wohnbauförderung in Dorferneuerungsorten und Stadterneuerungsstädten

Für die ortsbildgerechte Außensanierung von Wohnhäusern in Dorferneuerungsorten und Stadterneuerungsstädten wird ein mit 1% verzinstes Darlehen bis zu maximal € 23.000,-- mit einer Laufzeit von 27,5 Jahren vergeben. Die Annuitäten betragen in den ersten fünf Jahren 2 % des Darlehens­betrages. Sie erhöhen sich ab dem sechsten Tilgungsjahr jeweils in fünf Jahres­intervallen um 1 % des Darlehensbetrages (z.B. 6. bis 10. Tilgungsjahr 3 % usw.). Die Zinsen werden in den letzten 2,5 Jahren bezahlt. Die Tilgung erfolgt halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober. Diese Aktion ist ausschließlich für Dorferneuerungsorte und Stadterneuerungsstädte vorgesehen, in denen ein Leitbild (bzw. Dorferneuerungsplan) erstellt wurde.

Förderbar sind

  1. Außenarbeiten an den vom öffentlichen Straßenraum aus sichtbaren Seiten von Wohnhäusern - die Benützungsbewilligung des Gebäudes muss mindestens 20 Jahre zurückliegen - z.B. Fassadengestaltung, Dach, Fenster, Spenglerarbeiten, Kaminkopf, Sockelarbeiten, Zaunherstellung u.ä. (auch zusätzlich zu einem Alt­haussanierungskredit möglich – jedoch nicht zusätzlich zu einem Wohnbau­förderungsdarlehen),
  2. die Fertigstellung von nicht geförderten Wohnhäusern im Rohbau sowie
  3. Neubauten im Sinne von Baulückenverbauung (keine Doppelförderung)

Sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen (insbesondere Gemeinden) und Baurechtsinhaber können als Antragsteller auftreten.

Die Baumaßnahmen müssen im Einklang mit dem Leitbild bzw. Dorferneuerungsplan des Ortes stehen. Um eine ortsbildgerechte Gestaltung sicherzustellen, muss entweder ein Fassadengestaltungsplan durch einen Architekten oder Baumeister vorliegen oder eine Bauberatung durch die Baudirektion/Ortsbildpflege (BDO) des Amtes der NÖ Landesregierung (Tel. 02742/9005-15656) in Anspruch genommen werden.

Die Beurteilung bzw. Bestätigung der Übereinstimmung der geplanten Maßnahmen mit den Zielsetzungen des Leitbildes und die nach Orten gesammelte Einreichung um För­derung obliegt der Betreuerin/dem Betreuer. Zum Zeitpunkt der Einreichung dürfen die vorgesehenen Arbeiten noch nicht begonnen worden sein. Stichtage für die Einreichung sind der 30.6. und der 31.12. Interessenten erhalten ein Antragsformular, in dem die Kosten detailliert aufzuschlüsseln und mit Kostenvoranschlägen zu belegen sind.

Das Darlehen wird in höchstens 3 Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt bzw. vor­gelegten, saldierten Rechnungen ausbezahlt, wobei der letzte Teilbetrag nach Bestätigung der Fertigstellung durch den/die BetreuerIn des Landesverbandes für Dorf- u. Stadt­erneuerung freigegeben wird.

Information:
NÖ Dorf- und Stadterneuerung Regionalbüro Industrieviertel
Tel. 02622 / 78 467 oder
bei Ihrer zuständigen Betreuerin / Ihrem zuständigen Betreuer

Download:
Richtlinien für die Sonderaktion „Dorferneuerung" gemäß § 7 Abs.5 NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005 (NÖ WFG 2005), LGBL 8304-0, in Verbindung mit den NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 - PDF herunterladen, 7KB

Die Fassadenaktion ist bis Ende 2008 befristet.  


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