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Amtliche Auskunft: Gemeindewohnungen

Nachdem in den letzten Wochen zahlreiche Meldungen politischer Wahlparteien zum Thema Gemeindewohnungen kursiert sind, und viele Mieter dadurch verunsichert wurden, erlaubt sich die Stadtgemeinde Baden klarzustellen, dass entsprechend den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes durch eine Übertragung der Gemeindewohnungen an eine gemeindeeigene Gesellschaft keine Kündigungsmöglichkeit des Mietverhältnisses besteht, sondern lediglich die Gesellschaft in das Mietverhältnis eintritt und sich somit für den Mieter nichts ändert. Weiters kann es dadurch zu keiner Mietzinsanhebung kommen. Auch ist es völlig irrelevant ob ein schriftlicher Mietvertrag vorliegt oder nicht.

Darüber hinaus ist klarzustellen, dass bereits im Juli 2006 der unabhängige Mieterschutzverband Österreichs beauftragt wurde die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2005 zu überprüfen. Damit ist im Interesse der Mieter eine bestmögliche Überprüfung der Betriebskosten durch Spezialisten gewährleistet. Nachdem die Stadtgemeinde Baden als Vermieter jedoch nicht Mitglied des Mieterschutzverbandes werden kann, ist es erforderlich, dass jene Mieter die konkret eine Beratung durch den Mieterschutzverband in Anspruch nehmen wollen eine Teilmitgliedschaft beim Mieterschutzverband eingehen. Dabei reicht es auch vollkommen aus, wenn nur ein Mieter pro Gemeindehaus den Mieterschutzverband aufsucht. Die damit verbundenen Kosten werden von der Stadtgemeinde Baden ersetzt.

Die Stadtgemeinde Baden wird nach abgeschlossener Prüfung eventuell festgestellte Mängel automatisch korrigieren lassen und die Mieter, ohne dass diese dafür noch einen eigenen Antrag stellen müssen, über das Ergebnis der Betriebskostenüberprüfung und allfällige Änderungen in der Abrechnung durch die Hausverwaltung informieren.

 

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