Jedermann ist nach dem Gesetz verpflichtet, einem Verunglückten oder akut lebensbedrohlich Erkrankten Hilfe zu leisten. Um den Betroffen richtig und rasch helfen zu können. ist die richtige Alarmierung der Einsatzkräfte von wesentlicher Bedeutung. Bevor Sie eine Notrufnummer wählen, verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation. Verlassen Sie sich niemals darauf, dass bereits andere einen Notruf getätigt haben.
WO werden die Einsatzkräfte benötigt: Adresse, Kilometerstein, usw. Einsatzkräfte erwarten und einweisen
WAS ist passiert: z. B. Verkehrsunfall, Brandunglück, Elektrounfall.
Sind Verletzte eingeklemmt? Ist die Fahrbahn blockiert. Ist ein Gefahrenguttransport betroffen? (Wichtig: Zahlen, die auf der Warntafel aufscheinen, exakt durchgeben!)
WIE viele Verletzte. Zahl der Verletzten am Unfallort
WER ruft an: Angabe des eigenen Namens und der Rufnummer
Wenn Sie einen Rat brauchen, wenden Sie sich an uns
Stadtgemeinde Baden
STR Hans Hornyik,
Tel: 0676/812 11 489
Ortsleiter des
NÖ. Zivilschutzverb.
Oberst Walter Santin,
Tel: 02252 / 400
Leiter des Selbstschutzinfozentrum
NÖ. Zivilschutzverband
3430 Tulln,
Minoritenplatz 1
Tel: 02272/61820-0
Fax: 02272/61820-3305
noezsv@noezsv.at,
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