
Wenn Sie Opfer eines Diebstahls oder Einbruchs geworden sind - können
Sie detaillierte Angaben über gestohlene Gegenstände machen? Kennen
Sie die Typenbezeichnung, Seriennummer, IMEI Nummer Ihres Handys?
Meistens ist dies nicht der Fall und damit wird die Arbeit der Exekutive erschwert, da gestohlene Gegenstände nicht zur Fahndung ausgeschrieben werden können.
Gleichzeitig gibt es im Bundesgebiet aber immer wieder Verhaftungen von Einbrechern und Dieben, die mit gestohlenen Gegenständen angetroffen werden. Da den "Dieben" oft keine Straftat nachgewiesen werden kann, bleiben die bei den "Dieben" sichergestellten Gegenstände dann in den Gerichtsdepots liegen, bzw.. müssen diese den Tätern zurückgegeben werden.
Der Kriminalpolizeiliche Beratungsdienst der Stadtpolizei Baden bietet ein Eigentumsverzeichnis an, das beim Erfassen der Wertgegenstände hilft. Hier sind die wichtigsten Punkte bereits vorgegeben, so dass beim Ausfüllen nichts vergessen können.
Vor allem Schmuck kann oft nicht an die Eigentümer zurückgegeben werden.
Daher rät die Stadtpolizei Schmuck zu fotografieren und die Fotos dem Eigentumsverzeichnis beizulegen.
Im nächsten amtlichen Nachrichtenblatt wird diese Liste beigelegt und steht so jedem Bürger zur Verfügung. Wer nicht solange warten will, kann sich diese Liste jederzeit bei der Stadtpolizei oder jeder anderen Exekutivdienststelle abholen.
Als besonderes Service bietet die Stadtpolizei Baden allen Bewohnern der Stadt Baden die Möglichkeit, diese Liste in einem versiegelten Kuvert bei der Stadtpolizei zu deponieren, und im Bedarfsfall somit jederzeit Zugriff darauf zu haben. Wenn Sie nämlich dieses Verzeichnis nur zu Hause aufbewahren und es wird von den Einbrechern gefunden, nützt es Ihnen nichts sondern nur den Tätern.
Schützen Sie Ihr Eigentum zu Ihrem Nutzen